Ansprechpartner:
Frau Lilli Johnsen

Frau Susanne Hahn

Herr Alexander Fridman

Die neuen Schulpersonalräte haben sich zu ihrer konstituierenden Sitzung getroffen und Lilli Johnsen zu ihrer Vorsitzenden gewählt. Gemeinsam mit Susanne Hahn und Alexander Fridman  nimmt er nun die Aufgaben des Schulpersonalrats wahr.

Was macht eigentlich der Schulpersonalrat?
Der Schulpersonalrat ist Mittler zwischen Kollegium und Schulleitung. Er verstärkt  die Signale, die aus dem Kollegium kommen.
Mindestens einmal monatlich setzt sich der Schulpersonalrat im Personalratsgespräch mit der Schulleiterin zusammen. Dabei informiert die Schulleitung den Personalrat über alle Vorgänge, die das Kollegium wesentlich berühren. Der Personalrat bringt seinerseits Punkte in die Besprechung ein, die im Rahmen der Arbeit aufgetaucht sind. Beide Seiten sind zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet.
Personalräte geben den Lehrkräften eine Stimme gegenüber der Schulleitung. Sie achten darauf, dass rechtliche Vorschriften, die zu Gunsten der Lehrerinnen und Lehrer bestehen, eingehalten werden. Sie wachen darüber, dass die Lehrerinnen und Lehrer gleich und gerecht behandelt werden. Sie nehmen auch Beschwerden entgegen und wirken darauf hin, dass Missstände an einer Schule beseitigt werden. Sie vermitteln in Konflikten. Sie beraten und helfen ihren Kolleginnen und Kollegen bei dienstlichen Fragestellungen und anderen Problemen. In Absprache mit der Schulleitung berufen sie bei Bedarf auch Personalversammlungen ein.

Mitbestimmung, Mitwirkung und Anhörung
Bei der Mitbestimmung kann eine Maßnahme nur dann durchgeführt werden, wenn der Personalrat zugestimmt hat. Der Personalrat ist also bei der Entscheidung gleichberechtigter Partner der Dienststelle und gleichermaßen verantwortlich.

Eine Mitwirkung ist demgegenüber die schwächere Beteiligungsform. Wenn eine Mitwirkung  vorgeschrieben ist, bekommt der Personalrat die Vorschläge vorgelegt, stimmt zu oder lehnt ab. Dann erfolgt eine Erörterung über diese Maßnahme, aber im Endeffekt trifft die Schulleitung/Behörde die Entscheidung.

Die Anhörung ist die schwächste Form der Beteiligung. Sie bedeutet, dass die Schulleitung den Personalrat rechtzeitig über eine geplante Maßnahme informieren muss und ihm Gelegenheit zu einer ausführlichen Stellungnahme geben muss. Der Personalrat kann also auf die Willensbildung der Schule Einfluss nehmen, mehr aber auch nicht. Allerdings ist eine Maßnahme ungültig, wenn der Personalrat nicht beteiligt wurde – auch wenn es nur eine Anhörung war – .