Liebe Eltern,
auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen, Ansprechpartner, Unterrichtszeiten, Ferientermine und Feiertage sowie die Schulordnung und Verhalten im Krankheits- und Verspätungsfall.

Unterrichtszeiten 

1. Stunde 8.15 – 9.00 Uhr  
2. Stunde 9.00 – 9.45 Uhr  
1. große Pause     9.45 – 10.05 Uhr
3. Stunde 10.10 – 10.55 Uhr  
4. Stunde 10.55 – 11.40 Uhr  
2. große Pause   11.40 – 12.00 Uhr
5. Stunde 12.05 – 12.50 Uhr Di, Mi, und Do,

Mittagessen

6. Stunde 12.50 – 13.35 Uhr
7. Stunde 13.40 – 14.25 Uhr  
8. Stunde 14.25 – 15.10 Uhr  
9. Stunde 15.10 – 15.55 Uhr  


Ferientermine
Für eine längerfristige Urlaubsplanung, die es überflüssig macht, dass Schülerinnen und Schüler vor oder nach den Ferien noch zusätzlichen Unterricht versäumen müssen, teile ich Ihnen schon jetzt die bekannten Ferientermine mit. Ich weise Sie darauf hin, dass zusätzliche Unterrichtsbefreiungen vor oder nach den Ferien grundsätzlich nicht genehmigt werden können.

Herbstferien 16. Oktober bis 30. Oktober 2023
Weihnachtsferien 27. Dezember 2023 bis 5. Januar 2024
Ausgabe der Halbjahreszeugnisse 31.01.2024

(ab 4. Stunde unterrichtsfrei)

Halbjahresferien 1. Februar und 2. Februar 2024
Osterferien 18. März bis 28. März 2024
Pfingstferien 10. Mai und 21. Mai 2024
Sommerferien 24. Juni bis 3. August 2024
   

Es ist jeweils der erste und der letzte Ferientag angegeben.

Islamische Feiertage

Opferfest  
1. Ramadan  
Fastenbrechensfest  

Schülerinnen und Schüler, die nicht einer evangelischen Kirche oder der katholischen Kirche, sondern einer anderen Religionsgemeinschaft angehören, wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler für Feiertage (Fastenbrechensfest und Opferfest) ihrer Religionsgemeinschaft Unterrichtsbefreiung erteilt. Im Zweifelsfall kann ein Nachweis über den betreffenden Feiertag von der Religionsgemeinschaft gefordert werden. Der versäumte Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgeholt werden.

Beurlaubungen
Für Vorstellungsgespräche, Vorstellen am Praktikumsplatz oder aus besonderen Anlässen kann Urlaub beantragt werden. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor dem gewünschten Termin.

Verspätungen
Um einen ordnungsgemäßen Unterricht durchführen zu können, ist es erforderlich, dass alle Schülerinnen und Schüler pünktlich zum Unterrichtsbeginn erscheinen.

Arzttermine
Arzttermine sind, so weit möglich, in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.

Erkrankungen
Wir bitten Sie, Ihre Tochter / Ihren Sohn im Krankheitsfall am ersten Tag der Erkrankung telefonisch im Sekretariat zu entschuldigen. Eine schriftliche Entschuldigung muss der Schule spätestens am 3. Tag der Erkrankung vorliegen. In diesem Schreiben muss der Grund des Fernbleibens angegeben werden.
Wichtig: Der versäumte Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgeholt werden.

Gespräche mit den Lehrkräften
Bei Gesprächsbedarf bitten wir Sie, über das Sekretariat einen Termin zu vereinbaren (Tel. 168-40588).

Projekt zur Vermeidung von unentschuldigter Abwesenheit vom Unterricht
Nach §§ 58ff. des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. §71 Abs. 1 NSchG verpflichtet auch die Erziehungsberechtigten, dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Kinder am Unterricht und sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnehmen. Nach §176 NSchG handeln Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte ordnungswidrig, wenn sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen; dies kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Nach § 177 NSchG können die Kinder sogar der Schule zwangsweise zugeführt werden.

Materialkosten
Für einige Fächer können zusätzlich Materialkosten entstehen. Diese werden von den entsprechenden Lehrkräften eingesammelt.

Schulbücher
Ab dem Schuljahr 2004/2005 müssen die Bücher von den Eltern entweder selbst gekauft  oder von der Schule gegen eine Leihgebühr geliehen werden. Die Bücher müssen pfleglich behandelt und mit einem Schutzumschlag versehen werden. Bei Verlust oder Beschädigung müssen die ausgeliehenen Lernmittel ersetzt werden.

Für das Fach Englisch benötigen die Schülerinnen und Schüler ein Workbook. Dieses muss selbst angeschafft werden, es wird nicht von der Schule ausgeliehen. Titel, Bestellnummer und Preis werden den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig mitgeteilt.

Für das Fach Wirtschaft benötigen die Schülerinnen und Schüler den Berufswahlpass zu Beginn des 7. Schuljahres.

Dieser kann in der Schule für 7,50 Euro erworben werden.

Für das Fach Erdkunde werden ein Weltatlas und ein Arbeitsheft benötigt. Die entsprechenden Bestellnummern, werden mit der jährlichen Bücherliste bekanntgegeben.

Fotokopien + Schulplaner
In Absprache mit dem Schulelternrat ist beschlossen worden, dass für jeden Schüler pro Schuljahr ein Kostenbeitrag in Höhe von € 20,00 für Fotokopien von den Lehrkräften eingesammelt wird.

Waffenerlass
Das Mitbringen von Waffen, Messer, Pfefferspray, Laserpointer, Feuerwerkskörper u. ä. ist verboten. Zu Beginn des 5. Schuljahres wird/wurde Ihnen der Erlass zur Kenntnisnahme ausgehändigt.

Handy-Verbot
Besonders weise ich noch einmal auf das Handy-Verbot (Schulordnung) hin. Sollte gegen diesen Punkt der Schulordnung verstoßen werden, wird das Handy eingezogen. Nur ein Erziehungsberechtigter kann es während der Sekretariatszeiten oder nach telefonischer Rücksprache wieder abholen. Bei dem Handyverbot handelt es sich um einen Beschluss der Gesamtkonferenz.

Sicherheit im Sportunterricht
Zur Sicherheit Ihrer Kinder im Sportunterricht möchten wir Sie aus gegebenem Anlass auf einige Bestimmungen und Grundsätze für den Sportunterricht hinweisen.

Schüler haben während des Sportunterrichts Sportkleidung zu tragen, dazu gehören auch flache Sportschuhe mit heller Sohle. Uhren, Schmuck usw. sind abzulegen. Mitgebrachte Wertgegenstände (z. B. Uhren, Schmuck) müssen deshalb im Umkleideraum gelassen werden. Diese Räume sind während des Unterrichts abgeschlossen. Da Wertgegenstände auch hier nicht versichert sind, ist es ratsam, dass die Schüler keine Wertgegenstände mit in die Schule bringen.

Ebenso sind Piercings abzunehmen, an sichtbaren Stellen (Nase, Zunge, etc.) genauso wie an nicht sichtbaren Stellen (Bauch, Brust, etc.).

Schwimmunterricht
Die im Rahmen des Schulschwimmens geforderten Prüfungen, wie die Schwimmabzeichen (Bronze, Silber, Gold), setzen eine einwandfreie Schwimm- und Tauchfähigkeit und damit eine völlige Gesundheit voraus.

Vom Schularzt ist Ihr Kind unter anderem auch daraufhin untersucht worden, ob eine Erkrankung vorlag, die die Teilnahme am Schwimmunterricht verbot. Sollte Ihr Kind jedoch seit der letzten schulärztlichen Untersuchung krank gewesen sein und insbesondere an Ohren-, Herzkrankheiten oder unter Krampfanfällen gelitten haben, geben wir Ihnen den dringenden Rat, es vor Beginn des Schwimmunterrichts ärztlich untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung führt sowohl der Hausarzt als auch der für die Schule Ihres Kindes zuständige Schularzt (Tel. 168-44747)  während der wöchentlichen Sprechstunden (Dienstags zwischen 9.00 und 11.00 Uhr) durch. Den ärztlichen Bescheid über die Schwimmtauglichkeit senden Sie bitte den Lehrkräften zu.